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Boris Nemtsov Foundation Fellowship Programmrichtlinien

Stand: 6. Mai 2026

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Rechtlicher Status

Die Boris Nemtsov Foundation for Freedom gGmbH (nachfolgend „die Foundation“) ist eine nach deutschem Recht gegründete, steuerbegünstigte gemeinnützige Organisation.

Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 und 10 der Abgabenordnung verfolgt die Foundation gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Unterstützung von Personen, die aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, sowie von Geflüchteten und Vertriebenen.

1.2 Zweck der Fellowships

Im Einklang mit ihrer Satzung vergibt die Foundation Fellowships an Personen, die:

  • aufgrund ihrer politischen Überzeugungen oder ihres zivilgesellschaftlichen Engagements verfolgt werden;
  • zur demokratischen Entwicklung, zum Schutz der Menschenrechte, zum unabhängigen Journalismus oder zur Zivilgesellschaft beitragen;
  • gezwungen waren, ihr Herkunftsland zu verlassen, oder es unter politischem oder sozialem Druck freiwillig verlassen haben;
  • Studierende aus Russland, der Ukraine oder Belarus sind, die an ausländischen Universitäten eingeschrieben sind, einschließlich Studierender im Masterstudiengang „Russian Studies“ (Boris-Nemtsov-Programm) an der Karls-Universität.

1.3 Dauer und Umfang

Die reguläre Förderdauer beträgt bis zu 12 Monate.

Eine einmalige Verlängerung um bis zu weitere 12 Monate ist möglich, vorbehaltlich der erbrachten Leistungen und der Verfügbarkeit von Mitteln.

Die Anzahl der vergebenen Fellowships, die Förderhöhe sowie die Programmformate richten sich nach den verfügbaren Ressourcen und den programmspezifischen Prioritäten.

1.4 Ausschlusskriterien

Die Foundation bekennt sich strikt zu demokratischen Werten und Menschenrechten.

Bewerber:innen sind nicht förderfähig, wenn sie:

  • Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung oder Hassrede fördern oder unterstützen;
  • Gewalt oder militärische Aggression unterstützen, rechtfertigen oder daran teilnehmen;
  • historische Verbrechen wie den Holocaust leugnen;
  • Propaganda verbreiten oder eng parteipolitische Ziele verfolgen, die mit der Mission der Foundation unvereinbar sind.

2. Antragstellende und Bewerbungsanforderungen

2.1 Förderfähigkeit

Bewerber:innen müssen:

  • zu einer der Zielgruppen des Programms gehören (z. B. Forschende, Journalist:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen, Studierende, Geflüchtete, Innovator:innen);
  • einen klaren Zusammenhang zwischen ihrer Arbeit bzw. ihrem Studium und der Mission der Foundation nachweisen;
  • sich rechtmäßig in der Europäischen Union, einem Drittstaat oder den Vereinigten Staaten aufhalten.

2.2 Erforderliche Unterlagen

Bewerber:innen müssen folgende Unterlagen einreichen:

Nachweis des rechtlichen Status
Dokumentation des Aufenthaltsstatus.

Lebenslauf (CV)
Detaillierte Darstellung des beruflichen, akademischen und zivilgesellschaftlichen Werdegangs, insbesondere im Herkunftsland.

Empfehlungsschreiben (2)
Von anerkannten NGOs, etablierten Menschenrechtsverteidiger:innen, Mitgliedern des Kuratoriums der Foundation oder vergleichbaren vertrauenswürdigen Persönlichkeiten.

Kurzkonzept (max. 1 Seite)
Kurze Beschreibung des geplanten Projekts, der Forschung oder des Studienvorhabens während des Fellowships. Das Vorhaben muss mit den satzungsgemäßen Zielen der Foundation im Einklang stehen.

Projekt- oder Studienzeitplan (max. 1 Seite)
Strukturierter Plan mit Meilensteinen und erwarteten Ergebnissen.

Darstellung der aktuellen Situation
Angaben zu Familienstand, Beschäftigung (falls zutreffend) sowie aktuellen Einkommensquellen und finanziellem Bedarf.

Je nach Fellowship-Track oder Programm können zusätzliche Anforderungen gelten.

3. Bewerbungsverfahren

3.1 Ausschreibungen

Die Foundation veröffentlicht offene Ausschreibungen auf ihrer Website und kann zudem ausgewählte Kandidat:innen direkt zur Bewerbung einladen.

3.2 Prüfung und Auswahl

Die Prüfung erfolgt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Eine Entscheidung wird in der Regel innerhalb eines Monats getroffen. Falls erforderlich, kann die Prüfungsfrist um einen weiteren Monat verlängert werden, um eine sorgfältige Prüfung sicherzustellen.

Die Foundation behält sich vor, zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen zum Hintergrund der Bewerber:innen, ihrer aktuellen Situation sowie zum Projekt- oder Studienvorhaben anzufordern.

3.3 Entscheidungsfindung

Die endgültige Entscheidung trifft die Geschäftsführung der Foundation. In Ausnahmefällen kann das Kuratorium hinzugezogen werden. Die Entscheidung wird den Bewerber:innen schriftlich mitgeteilt.

4. Finanzielle und rechtliche Bedingungen

4.1 Steuerliche Verantwortung

Die Fellows sind selbst verantwortlich für die Einhaltung steuerlicher Pflichten in ihrem Aufenthaltsland.

Die Foundation fungiert nicht als Steuerabzugsstelle und führt keine Steuern im Namen der Fellows ab.

5. Verpflichtungen und Beendigung des Fellowships

5.1 Pflichten der Fellows

Fellows sind verpflichtet:

  • die im genehmigten Projekt- oder Studienplan festgelegten Ziele und Ergebnisse zu erfüllen;
  • die im Fellowship-Vertrag festgelegten Verpflichtungen einzuhalten;
  • sich im Einklang mit den Werten der Foundation zu verhalten.

5.2 Beendigung

Die Foundation behält sich das Recht vor, das Fellowship vorzeitig zu beenden, wenn der/die Fellow:

  • die Verpflichtungen nicht erfüllt;
  • falsche oder irreführende Angaben macht;
  • gegen die Grundsätze der Foundation verstößt.

6. Schlussbestimmungen

Diese Richtlinien bilden den allgemeinen Rahmen des Fellowship-Programms.

Zusätzliche Bedingungen und Anforderungen können für einzelne Fellowship-Programme gelten und werden in den jeweiligen Ausschreibungen oder Vereinbarungen mitgeteilt.