Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die Boris Nemtsov Stiftung für Freiheit als unerwünschte Organisation eingestuft. Am 17. April 2024 hat das Justizministerium der Russischen Föderation die Stiftung auf die entsprechende Liste gesetzt. Seitdem ist jegliche Tätigkeit der Stiftung auf dem Gebiet der Russischen Föderation verboten.
Russischen Staatsbürgern ist es untersagt, sich an den Aktivitäten unerwünschter Organisationen zu beteiligen, auch außerhalb der Russischen Föderation. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird primär verwaltungsrechtlich geahndet (Art. 20.33 Ordnungswidrigkeitengesetzbuch): Geldstrafe bis zu 15.000 Rubel oder Ordnungshaft bis zu 15 Tagen) und im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres strafrechtlich geahndet (Artikel 284.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).
Angesichts dieser Tatsache setzen wir die Zusammenarbeit mit russischen Staatsbürgern aus, die aufgrund der Auswirkungen dieses repressiven Gesetzes von willkürlich eingeleiteten Strafverfahren in der Russischen Föderation bedroht sind. Leider können wir zu der für dieses Jahr geplanten Boris Nemtsov Sommerschule für Journalismus keine Teilnehmer aus der Russischen Föderation einladen. Wir werden unsere Programme so umgestalten, dass die Teilnahme für russische Bürger keine Gefahr darstellt.
Die Stiftung ist der Auffassung, dass die Entscheidung der russischen Behörden ebenso wie das Gesetz über unerwünschte Organisationen politisch motiviert und rechtswidrig ist und die Grundprinzipien der Demokratie und der Menschenrechte untergräbt. Das mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Ukrainische Zentrum für Bürgerliche Freiheiten und unser Partner, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, wurden ebenfalls in die Liste aufgenommen.
Die Boris Nemtsov Stiftung wird gegen die Aufnahme in die Liste vorgehen, da sie mit dieser repressiven Maßnahme der russischen Behörden nicht einverstanden ist. Wir werden unsere Arbeit zur Förderung von Demokratie, Menschenrechten, Freiheiten und Bildung fortsetzen.