Home/Bewerbung

Bewerbung

Hier kann man einen Antrag auf eine Förderung stellen. Die Projekte müssen mit den Richtlinien und Zielen der Stiftung gemäß der Gesellschaftsvertrag der Boris Nemtsov Foundation for Freedom GmbH übereinstimmen:

  • Bildung und Freiheit der Information;
  • Training und berufliche Entwicklung;
  • Deutsch-Russischer Dialog;
  • Förderung europäischer Werte;
  • Aktivitäten zum Gedenken an Boris Nemtsov

Bitte beschreiben Sie Ihr Projekt (alle Felder sind obligatorisch):

    Name

    Adresse

    Telefon

    E-Mail

    Projektbeschreibung

    Beschreibung

    Ziele

    Zeitplan der Umsetzung

    Schätzung des Budgets (Anlage)

    Referenzen

    Name

    Kontakt

    Name

    Kontakt

    Name

    Kontakt

    Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Boris Nemtsov Stiftung für die Freiheit Ihre persönlichen Daten sammeln, speichern und verarbeiten darf.

    Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenbestätigung

    Spenden natürlicher Personen an gemeinnützige Körperschaften, hier die Boris Nemtsov Foundation for Freedom gGmbH, sind nach Paragraph 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ähnliche Vorgaben sehen Paragraph 9 des Körperschaftsteuergesetzes und Paragraph 9 Nummer 5 des Gewerbesteuergesetzes für Spenden durch Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflichtige vor.

    Im Grundsatz unerlässliche Voraussetzung für den Spendenabzug ist die Vorlage einer formal korrekten, nach amtlichem Vordruck ausgestellten Zuwendungsbestätigung. In Ausnahme hierzu können einzelne Spenden in Höhe von bis zu EUR 200,00 auch ohne förmliche Zuwendungsbestätigung geltend gemacht werden. Für einzelne Spenden in Höhe von bis zu EUR 200,00 reicht es aus, wenn der Spender den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (auch PayPal) beim Finanzamt einreicht (§ 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – EStDV). Für den vereinfachten Spendennachweis ist auch ein vom Zahlungsempfänger, hier der Boris Nemtsov Foundation for Freedom gGmbH, hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, sowie Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer – vorzulegen.

    Diesen Beleg für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Boris Nemtsov Foundation for Freedom gGmbH erhalten Sie hier. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

    Zum Download